
Es gibt schon andere Nutzer:innen in deiner Umgebung?
Dann siehst du nach deiner Registrierung die anderen Teilnehmer auf der Karte.
So kannst du bei den Fahrzeug-Besitzern ein Sharing anfragen …
Logge dich ein, klicke ein Fahrzeug-Symbol an und lass dich von der App weiter führen.
Triff dich mit der Besitzer:in und lass dir die genauen Bedingungen erklären, zu denen sie ihr Fahrzeug verleiht. Das ist wichtig, damit ein Vertrauensverhältnis entsteht. Falls ihr das alles gerne schriftlich festhalten wollt, könnt ihr auch unsere Vorlage für eine Mitnutzungs-Vereinbarung verwenden.
Wenn es passt zwischen euch, wirst du in die Nutzergemeinschaft aufgenommen und du kannst das Fahrzeug nutzen.
Es macht Sinn, bei mehreren Besitzer:innen anzufragen, damit du ausweichen kannst, falls ein Fahrzeug belegt ist.

Du bist allein in deiner Umgebung?
Dann solltest du Werbung in deiner Nachbarschaft machen, um Andere zu überzeugen.
Dazu haben wir einiges an Unterstützung für dich zu bieten … (mehr)
Melde dich erst mal auf der „Spielwiese“ an und mach dich auf diese Weise ein bisschen mit der App vertraut. Dort kannst du alles in Ruhe ausprobieren, ohne dass es gleich in der richtigen App sichtbar wird. Danach kannst du anderen bestimmt besser erzählen, wie NachCarsharing funktioniert.
Beschäftige dich mit den Materialien hier auf der Internetseite, um überzeugende Argumente zu haben.
Hol dir im Bereich „NachCarschaft“ Anregungen und Unterstützung, wie du deine Nachbarn mit ins Boot bekommst.
Schau, ob es einen Experten gibt (Rotes „Exp“ in der Karte), der dir helfen kann. Das sind erfahrene Nutzer:innen, die sich bereit erklärt haben, Neulingen zu helfen.
Und vor allem: Sprich mit deinen Nachbarn und Freunden über NCS und stecke sie mit deiner Begeisterung an!
Wir wünschen dir viel Erfolg!
Bin ich als Mitnutzer versichert?
NachCarsharing kann leider keine eigene Versicherung für die Leih-Fahrten anbieten.
Aber keine Sorge: Die Fahrzeugbesitzer:in muss natürlich gewährleisten, dass du als zusätzliche Fahrer:in in der KFZ-Haftpflicht mit versichert bist. Wie das dann im einzelnen aussieht, … (mehr)
… musst du demnach mit der Fahrzeugbeistzer:in besprechen. Je nach dem, ob das Fahrzeug auch Kasko-versichert ist oder nicht, kann dein Haftungsrisiko also kleiner oder größer sein. Aber das größte Risiko ist auf alle Fälle abgedeckt: Wenn du einen Unfall verursachst, kommt die Haftpflicht der Besitzer:in für die Schäden beim Unfallgegner auf.
Bemerkung: Die folgenden Informationen sind nicht durch einen Anwalt bestätigt, sondern lediglich die Zusammenfassung einer Internet-Recherche.
Grundsätzlich gilt bei einem von dir verursachten Unfall nach gängiger Rechtslage:
Du musst den Schaden am geliehenen Fahrzeug tragen, so wie wenn es dein eigenes Auto wäre. Du bezahlst also die Reparaturen, soweit sie nicht durch eine Kaskoversicherung abgedeckt sind. Oder bei Totalschaden ersetzt du den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls (Nach „Schwacke-Liste“ oder vergleichbarer Quelle) abzüglich des Schrottwerts. Und auch die Mehrkosten, die durch eine Herabstufung der Besitzer:in in der Schadensfreiheitsklasse entstehen, musst du tragen.
Leider ändert daran auch eine eigene Privathaftpflichtversicherung nichts. Diese kommt nämlich i.d.R. nicht für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen auf.
Klingt das hart für dich?
Dann bedenke: Wenn du mit einem eigenen Auto unterwegs wärst, wäre das finanzielle Risiko genau so groß. Das ist also ganz normal. Und falls du dir eine Vollkaskoversicherung wünschen würdest, dann kannst du ja mit der Besitzer:in reden. Vielleicht ist er/sie ja bereit dazu, eine abzuschließen, wenn du dich an den Kosten beteiligst (direkt oder über einen teureren Leihtarif). Ebenso gibt es den sogenannten Rabattschutz (ein Zusatztarif) als mögliche Lösung für das Problem mit den Schadensfreiheitsklassen.